02.12.2021

#FAKTENCHECK: Anträge zum Haushalt 2022

Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 02.12.2021

In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die Anträge der vier Ratsfraktionen zum Haushalt 2022 vorberaten. Die CDU-Fraktion hat insgesamt 9 Anträge an die Verwaltung gestellt, die ohne Gegenstimme in der Ausschusssitzung angenommen bzw. deren Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss beschlossen wurde.

Unsere Anträge im Detail

  1. Mobilfunk- und Breitbandversorgung im Stadtgebiet Lichtenau

    Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird damit beauftragt sich um der Einrichtung eines/r Mobilfunkkoordinators/in beim Kreis Paderborn als entsprechende Schnittstelle für Förderprogramme und Mobilfunkanbieter einzusetzen und sich dabei mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen. Weiterhin bitten wir um Teilnahme an möglichen Weiße-/Graue-Flächenprogrammen im Mobilfunk und der Breitbandversorgung. Gerade an den Ortsrändern sind immer noch Haushalte vorhanden, die zwar eine Anbindung >30 Mbit/s haben, aber noch keinen zukunftssicheren Glasfaseranschluss. Die Stadt Lichtenau bitten wir um Identifizierung von Funklöchern und schlecht ausgebauten Gebieten, sowie anschließend um eine Bedarfsanmeldung beim Kreis Paderborn.       Begründung: In Ergänzung unserer Anträge vom 25.04.2016, 27.09.2018 und 11.11.2019 an Herrn Bürgermeister Hartmann und Herrn Landrat Müller möchten wir Sie bitten weiterhin den digitalen Ausbau im Mobilfunk und in der Breitbandversorgung via Glasfaser im ländlichen Raum zu unterstützen. Laut einer Pressemitteilung des Kompetenzzentrum Gigabit.NRW vom 02.09.2021 fördert unser Bundesland wieder Koordinationsstellen für den breitbandigen Flächenausbau und nun auch für den Mobilfunk. Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/erfolgsmodell-mobilfunkpakt-wird-fortgeschrieben-land-foerdert        Im Bereich der Mobilfunkversorgung und Glasfaseranbindung ist der Ort Ebbinghausen im gesamten Stadtgebiet am schlechtesten versorgt. Hier besteht aktueller Handlungsbedarf, da vor Ort so gut wie kein Mobilfunkempfang möglich ist und eine Glasfasererschließung aktuell auch nicht angedacht ist. Flächenkommunen wie Lichtenau, dürfen trotz dünner Besiedlung bei solchen Programmen nicht übersehen werden! Wir möchten, dass alle Einwohner/innen der Stadt Lichtenau an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben können!

  2. Verlängerung Crossiety

    Beschlussvorschlag: Im Jahr 2020 wurde erfolgreich die APP Crossiety für Stadt Lichtenau eingeführt. Der ursprüngliche Vertrag endet nach 2 Jahren im Jahr 2022. Wir bitten um Verlängerung des Vertrages um weitere zwei Jahre um die Kommunikation weiter auszubauen und zu fördern. Begründung: Mit der Funktionsvielfalt von Crossiety können alle kommunikativen Anforderungen eines Vereins oder einer Gemeinschaft gelöst werden. Die Entwicklungen des letzten Jahres verdeutlichen, dass Crossiety es wirklich schafft, die Menschen lokal zu vernetzen und das soziale Engagement durch einen intensiven Austausch zu intensivieren. Aus unserer Sicht muss dieses Medium noch mehr an Schulen, Kitas, Vereinen und weiteren Institutionen eingeführt werden. Da auch die Neugestaltung der Lichtenau Homepage über den Anbieter go-to-media erfolgt, erzielen wir hier auch Synergieeffekte bei der Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von Informationen. Als Beispiel sind die Aktionen und der Bekanntheitsgrad in Etteln und in Diemelstadt zu nennen. Sobald die Entscheidung über eine Verlängerung des Vertrages getroffen wurde, ist ein entsprechender Beschlussvorschlag in den Ausschuss für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur und Ehrenamt einzubringen, um die Vermarktung der APP zu fördern und Informationen an die verschiedenen Wirtschaftszweige zu geben.

  3. Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Konzept Friedhöfe“

    Beschlussvorschlag: Das im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2021 ebenfalls verabschiedete Sanierungs- und Unterhaltungskonzept für die städtischen Friedhofskapellen wurde von Herrn Droll und einem Praktikanten vorbereitet, das Thema wird offensichtlich aus Personalmangel in der Verwaltung z.Zt. nicht weiterverfolgt. Hier wird vorgeschlagen eine Arbeitsgruppe einzurichten. Begründung: Als Begründung wiederholen wir unseren Antrag vom 22.02.2021. Die Kapellen sind mittlerweile mehr oder weniger in einem Zustand der dringenden Sanierung. Hier sollten auch die Infrastruktur und Ausstattung (Wege, Wasserversorgungseinrichtungen, Bänke, Container für Grünschnitt, Mülleimer etc.) untersucht und thematisiert werden. Da es sich um ein sensibles Thema in den Orten handelt, muss ein Konzept weiterverfolgt und umgesetzt werden.

  4. „Wirtschaftsstandort“ Lichtenau

    Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt eine Ist-Analyse zum Thema „Wirtschaftsförderung“ der Stadt Lichtenau durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss und anschließend dem Rat zu präsentieren, um daraus die weitere Vorgehensweise abzuleiten. Das oberste Ziel muss sein, dass die Wirtschaftskraft am Standort gestärkt wird, vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden. In der Analyse sind vor allem die Themen Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen, die Unternehmensbetreuung und Existenzgründung, sowie Digitalisierung und das Nachhaltigkeitsmanagement zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollten verwaltungsinterne Schnittstellen aufgezeigt, die erforderliche Qualifikation der Mitarbeiter analysiert, die personellen und finanziellen Ressourcen geprüft und der aktuelle Stellenwert der Wirtschaftsförderung bewertet werden. Begründung: Die Stadt Lichtenau profitiert, wenn Unternehmen dort ihren Sitz haben oder sich neue Firmen ansiedeln. Denn Firmen schaffen und sichern einerseits Arbeitsplätze für die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner, andererseits generieren sie Steuereinnahmen und tragen so zur wirtschaftlichen Entwicklung des Standortes bei. Kommunen bestimmen zum Beispiel die Höhe der Gewerbesteuer. Auch die Grundsteuer wird auf Kommunalebene festgelegt. Geringere Steuerlasten können ausschlaggebend für die Attraktivität eines Standorts sein. Auch öffentliche Investitionen in Infrastruktur tragen zur Wirtschaftsförderung bei. Die Verbesserung der Zusammenarbeit ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung. Die Vernetzung auf regionaler Ebene ist von wachsender Bedeutung. Unternehmen, Rat und Verwaltung müssen voneinander lernen, in den Dialog treten, um dar- aus die richtigen Entscheidungen zu treffen.

  5. Aufwandsentschädigung für Ortsheimatpfleger

    Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, den Ortsheimatpflegern ab dem Haushaltsjahr 2022 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 120,- zu zahlen. Begründung: Die Ortsheimatpfleger werden meistens nicht wahrgenommen und doch sind sie ein wichtiger Baustein im dörflichen Leben. Verlässlichkeit und Bodenständigkeit sind nur 2 Tugenden, die unsere Heimatpfleger auszeichnen. Sie sollen laut Merkblatt zur Heimatpflege des Westfälischen Heimatbundes Kenntnisse von Natur und Landschaft, der Ortsgeschichte, der Bodendenkmalpflege, der Baudenkmalpflege, der Baupflege, der Volkskunde und des Schrifttums haben. Die Pflege der Niederdeutschen Sprache, die Unterstützung der Jugendarbeit und die Zusammenarbeit mit der Schule runden das Aufgabengebiet ab. Ein breites Spektrum von Themen wird durch unsere Ortsheimatpfleger zum Wohle unserer Stadt und Dörfer abgedeckt. Bisher erhielten sie außer einer Ernennungsurkunde und beim Ausscheiden aus dem Amt keine entsprechende Würdigung. Um wenigstens den Aufwand für die ehrenamtlich Tätigen gering zu halten und einen neuen Anreiz zu schaffen, muss ihnen eine pauschale Aufwandsentschädigung zugestanden werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: Es sind Mittel in Höhe von € 1800,- (15 Ortsheimatpfleger je € 120,-)in den Haushalt 2022 einzustellen.

  6. Solaroffensive

    Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Ziele der Klimakampagne Ostwestfalen Lippe in die Stadt Lichtenau zu transportieren und gemeinsam mit Rat und Ausschüssen umzusetzen. Es gilt ein Konzept zu erarbeiten, um die kommunale Klimaschutzarbeit und das Klimaschutzengagement sichtbar zu machen. Um die Ziele zu erreichen, wird ab sofort ein ständiger Arbeitskreis mit Vertretern aus Rat, Verwaltung und weiteren Experten (z.B. Öko- Zentrum, Kommunalagentur) einberufen, um die bestmögliche Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Energiestadt Lichtenau und gleichzeitig den wichtigen Klimaschutz zu betreiben. Begründung: Deutschland lässt das Fossil-nukleare Energiezeitalter hinter sich. Photovoltaik wird in unserer nachhaltigen Energiezukunft eine zentrale Rolle spielen. Das gesetzlich festgelegte Ziel für den jährlichen PV-Zubau von 2,5 GW wurde im Jahr 2020 übertroffen, die Ziele der Energiewende bleiben in weiter Ferne. Mit dem im Juni 2021 verabschiedeten Klimaschutzgesetz steuert Deutschland Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 an. Um unseren gesamten Energiebedarf aus Erneuerbaren Energien zu decken, ist ein massiver Ausbau der installierten PV-Leistung notwendig. Es ist aus städtebaulicher und umweltpolitischer Sicht zeitgemäß, dass PV Anlagen auf Gebäudedächern unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit installiert werden. In OWL hat sich die Solaroffensive zur Aufgabe gemacht den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben. Bereits im April 2019 wurde ein Memorandum von den OWL Kommunen unterzeichnet. Im Sommer 2021 trafen sich 71 Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erneut, um in einem gemeinsamen Kommuniqué ihre Absicht zu erklären, Vorreiterregion für den Klimaschutz und für die Kreislaufwirtschaft zu werden. Vor allem der Ausbau der Photovoltaik soll mit einer „Solaroffensive OWL“ vorangetrieben werden. Auf diesem Klimagipfel OWL legte die Region jetzt mit konkreten Vereinbarungen nach. Um die im Pariser Abkommen vereinbarten Klimaziele zu erreichen und als Energiestadt ist es wichtig seinen Beitrag zu leisten. In einem ersten Schritt gilt es den Photovoltaik-Ausbau zu optimieren und zu beschleunigen.

  7. Gemeindeforstverband

    Beschlussvorschlag: Die CDU-Fraktion beantragt, vorbehaltlich der endgültigen Satzungsänderung in der nächsten Verbandsversammlung des Gemeindeforstverbandes am 08.03.2022, den Verbleib der Stadt Lichtenau im Gemeindeforstverband. Der Vorlage ist von Seiten der Stadtwaltung die aktuelle 3. Änderungssatzung des Gemeindeforstverbandes zur Kenntnisnahme der Ratsmitglieder beizufügen. Begründung: Unsere Vorschläge für die Satzungsänderung des Gemeindeforstverbandes wurden gemäß der Vorberatung am 23.11.2021 stattgegeben. Hierbei handelt es sich um die grundlegende Reduzierung der Verbandsbeiträge, die auch durch Sponsoringeinnahmen weiter verringert werden. Darüber hinaus wird das Stimmrecht auf ein sogenanntes kombiniertes Stimmrecht geändert. In der Verbandsversammlung richtet sich das Stimmrecht in Zukunft nach anwesenden Mitgliedern und nach der Größe der Forstfläche der Mitglieder.

  8. Errichtung eines Carports / Unterstellmöglichkeit für das MTF Abschnitt Nord

    Beschlussfassung: Die CDU-Fraktion beantragt die Errichtung eines Carports / Unterstellmöglichkeit für das MTF Abschnitt Nord. Begründung: Für das Fahrzeug besteht derzeit keine Unterstellmöglichkeit in einer Fahrzeughalle. Um die sofortige Einsatzbereitschaft im Winter zu gewährleisten, ist es wichtig, dass für das Fahrzeug ein Carport oder Unterstellmöglichkeit errichtet wird. Aufgrund der Witterungsverhältnisse im Winter ist es in der jetzigen Situation nicht möglich sofort auszurücken, sondern muss das Fahrzeug erst von Schnee und Eis befreit werden.

  9. Berichterstattung aus der Tiefbausparte

    Beschlussfassung: Die CDU-Fraktion beantragt, dass in den regelmäßigen Sitzungen des Betriebsausschusses bekanntgegeben wird, wieviel Prozent des Umsatzes der Tiefbausparte mit der Stadt Lichtenau abgerechnet werden, und wieviel Prozent mit anderen abgerechnet werden. Begründung: Die Tiefbausparte wurde von Seiten der Stadtwerke Lichtenau GmbH eingerichtet. Hierzu wurde ein Tiefbauunternehmen erworben. Ziel ist es, dass Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden sowie im Inner-House-Geschäft auch für die Stadt Lichtenau. Die Tiefbausparte soll nicht mit örtlichen Unternehmen in Konkurrenz treten. Daher ist mit den vierteljährlichen Berichterstattungen gegenüber dem Betriebsausschuss diese Zahlen mit bekannt zu geben.

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