25.11.2025
Faktencheck: Ortsvorsteher in Lichtenau
📊 Faktencheck: Ortsvorsteher in Lichtenau
n der konstituierenden Sitzung des neuen Rates der Stadt Lichtenau wurden die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für unsere 15 Ortschaften gewählt und zu Ehrenbeamten ernannt.
Grundlage dafür ist die Hauptsatzung der Stadt Lichtenau:
🔹 §19 – Wahl der Ortsvorsteher
Der Rat wählt die Ortsvorsteher – und zwar unter Berücksichtigung des Stimmverhältnisses der letzten Ratswahl im jeweiligen Ort.
🔹 §20 – Aufgaben der Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteher vertreten die Interessen ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat.
Dazu gehört:
• Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus dem Ort aufnehmen und weiterleiten
• Anhörung bei wichtigen Entscheidungen, die die Ortschaft betreffen
• Gemeinsame Einberufung von Bürgerversammlungen mit der Bürgermeisterin
• Übernahme bestimmter Verwaltungsaufgaben vor Ort
• Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben in den Ortschaften
✨ 15 Ortsvorsteher für unsere 15 Orte
Auf dem Foto seht ihr (v. l.):
Godehard Voss (Husen), Josef Gehlert (Herbram), Joerg Waltemate (Asseln), Bernd Amedick (Atteln), Thomas Schulze (Ebbinghausen), Klara Leifeld (Hakenberg), Frederik Otto (Blankenrode), Birgit Rebbe-Schulte (Lichtenau Kernort), Rupert Vogt (Dalheim), Hans-Josef Dissen (Kleinenberg), Sebastian Flore (Herbram-Wald), Hiltrud Kröger (Igenhausen), Josef Eich (Henglarn), Albert Günther (Holtheim) und Martin Hoelscher (Grundsteinheim).
Elf der insgesamt 15 Ortsvorsteher gehören zur CDU-Familie.
Wir freuen uns auf eine starke Zusammenarbeit für unsere Ortschaften! 💙🌾
#Lichtenau #StadtratLichtenau #Kommunalpolitik #CDU #Ortsvorsteher