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Standort der Biogasanlage ist unhaltbar

CDU Fraktion plädiert für neues Gutachten

 

Als Begründung nennt er, dass sich im Gegensatz zum Jahr 2006 die Bedeutung und auch die Widmung des gesamten Gebietes gewandelt haben. Zum einen ist festzustellen, dass zwei landwirtschaftliche Betriebe, den dortigen gemeindlichen Wirtschaftsweg bereits intensiv nutzen. Zusätzlich hat die Freizeitnutzung des Gebietes sehr stark zugenommen, so zum Beispiel beim Naturbad Altenautal, den Freizeitanlagen am Hainberg in Atteln sowie beim Paddelteichgelände mit Spielplatz und Wassertretbecken in Henglarn.

Des weiteren verlaufen drei, auch überregionale, Radwege ebenfalls über diesen Wirtschaftsweg. Daneben ist zusätzlich noch die ökologische Wertigkeit des Gebietes herauszustellen, welche sich durch die einstweilige Sicherstellung als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ ausdrückt. Es ist fraglich, ob weiterer intensiver landwirtschaftlicher Verkehr, der für die Anlieferung von Biomaterial notwendig wäre, von diesem Wirtschaftsweg getragen werden kann.

Mit der Umweltvertäglichkeitsstudie möchten die CDU Fraktion und die Heimatvereine in Atteln und Henglarn dokumentieren, dass die Biogasanlage an dem derzeitigen Standort nicht bestehen bleiben kann. Somit könnten wirklich alle Standortfaktoren berücksichtigt und weitere Konflikte mit Betreiber und Bürger vermieden werden sowie Fehlentscheidungen vorgebeugt werden, die auch mit enormen Folgekosten verbunden sein können.

 

In dem Gutachten sollen die ausreichende verkehrstechnische Erschließung, die Gefahrenstellen für die Bevölkerung (insbesondere beim Kindergarten Henglarn), die Auswirkungen auf Umwelt und Tourismus sowie die Folgen der Beschaffenheit der Standfläche auf das Grundwasser und den Abfluss des Regenwassers untersucht und dokumentiert werden.

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