Anonymisierung von individuellen Daten bei „Street View“
CDU Fraktion und Stadtverband Lichtenau begrüßen Verschärfung des Datenschutzes
Lichtenau (hv). Die CDU Fraktion und der CDU Stadtverband Lichtenau begrüßt die Entscheidung der Justizminister von Bund und Ländern, die sich mit Blick auf das umstrittene Internetprogramm Google »Street View« auf eine Verschärfung des Datenschutzes geeinigt haben. Künftig soll etwa eine Pflicht zur Anonymisierung der Aufnahmen von Personen oder Kfz-Kennzeichen bestehen. Eigentümer und Mieter sollen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten erhalten. „Wir freuen uns, dass somit auch unsere Tätigkeit zu dem jetzigen Ergebnis beigetragen hat und denken, dass es für alle Bürgerinnen und Bürger eine gute Entscheidung ist“, erklärte der Stadtverbandsvorsitzender Volker Jung.
Die CDU Fraktion hat bereits Ende vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser sollte verhindern, dass durch zusätzliche Informationen wie Gesichter, Kfz-Kennzeichnen oder Hausnummern auf den Aufnahmen die abgebildeten Gegenstände und Gebäude einen konkreten Personenbezug erhalten und damit Rückschlüsse auf individuelle wirtschaftliche und soziale Verhältnisse ermöglichen könnten. Auch könnten diese Daten über Aufenthaltsort und Handlungsweisen von Personen Hinweise geben. Alle Daten zu individuellen Eigenschaften seien zu anonymisieren. Die CDU Lichtenau sah schon zu der Zeit das Projekt Google-Street-View deshalb äußerst kritisch. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger forderten Ralf Zumbrock als Fraktionsvorsitzender und Volker Jung als Stadtverbandsvorsitzender, dass die Speicherung und Veröffentlichung von Gebäuden, Grundstücken, Autos, Personen oder Hausnummern nur so verschleiert oder abstrakt erfolgen sollte, dass keinerlei individuelle Eigenschaften (Gesichter, Auto- oder Hausnummer) mehr erkennbar seien.
Bürgermeister Dieter Merschjohann hat darauf schon im vergangenen Jahr Widerspruch bei Google eingelegt. Er weißt jetzt darauf hin, wer nicht möchte, dass Aufnahmen seines Hauses veröffentlicht würden, könne schon jetzt bei Google Widerspruch einlegen. Einen Musterwiderspruch gebe es auf der Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums (www.bmelv.de).
